Schü|ler|mit|ver|wal|tung 〈f. 20; Abk.: SMV〉 in den Bundesländern unterschiedlich geregelte Teilnahme der Schüler an der Schulverwaltung, wobei sie Recht u. Stimme in Lehrerkonferenzen od. Elternversammlungen haben
S
Schülermitverwaltung
WahrigQuelle: Wahrig Wissenschaftslexikon