Schularzt
der mit schulhygienischen Aufgaben betraute Amtsarzt, in Landgemeinden auch der dazu nebenamtlich bestellte praktische Arzt. Dem Schularzt obliegt die gesundheitliche Überwachung der Schulkinder: Schulfähigkeit, Berufsberatung, Reihenuntersuchungen, Durchleuchtungen, Nachuntersuchungen schwächlicher oder kränklicher Kinder, Erholungsaufenthalt, Zahnpflege (Schulzahnarzt) , Abhaltung von Sprechstunden für Schüler und deren Eltern sowie die hygienische Kontrolle der Schulanlagen.