Schulaufsicht

die Kontrolle über die erzieherische Tätigkeit der Schulen und die gesamte Organisation, Leitung, Förderung und Überwachung der Schulen durch den Staat. Das Recht der Schulaufsicht steht den Bundesländern zu und wird durch den Kultusminister und dessen nachgeordnete Schulbehörden ausgeübt.