Schuldhaft
früher gebräuchliche Haftstrafe für den säumigen Schuldner auf Betreiben des Gläubigers, häufig in speziellen Gefängnissen (Schuldturm), um die Zahlung zu erzwingen; in Deutschland 1868, in Großbritannien 1869 abgeschafft.
früher gebräuchliche Haftstrafe für den säumigen Schuldner auf Betreiben des Gläubigers, häufig in speziellen Gefängnissen (Schuldturm), um die Zahlung zu erzwingen; in Deutschland 1868, in Großbritannien 1869 abgeschafft.