Schulpflegschaft

1. in Schleswig-Holstein Verwaltungsorgan der Schulträger auf der Gemeinde- und Kreisebene; wird für jede Schulart gesondert gebildet; setzt sich zusammen aus Vertretern der Eltern, Lehrer, Kirchen und Kommunalbehörden; berät die Schulträger bei ihren Aufgaben. – 2. in Bayern, Hamburg und Nordrhein-Westfalen ein Gremium, in dem Vertreter der Eltern- und Lehrerschaft zur Unterstützung der Schulleitung zusammenarbeiten. In Bayern nur bei Grund- und Hauptschulen vorgesehen. Von den Elternbeiräten der anderen Länder unterscheiden sich die Schulpflegschaften darin, dass in ihnen nicht nur die Eltern-, sondern auch die Lehrerschaft gleichberechtigt vertreten ist.