Schutzfrist
die Dauer des urheberrechtlichen Schutzes für Werke der Literatur und Musik. In Deutschland beträgt die Schutzfrist 70 Jahre nach dem Tod des Autors; in den meisten Ländern 50 Jahre. In der Zeit der Schutzfrist steht dem Autor oder dessen Erben das alleinige Verfügungsrecht – soweit nicht die Nutzungsrechte einem Verlag übertragen wurden – zu. Nach Ablauf der Schutzfrist enden die urheberrechtlichen Ansprüche des Autors, seiner Erben und des Verlags. Die Werke sind urheberrechtlich frei und können ohne Nutzungsentschädigung von jedermann publiziert werden.