Lexikon
Schutzhaft
vor 1914 ausschließlich der kurzfristige Polizeigewahrsam zum Schutz einer Person; später wurde auch in Rechtsstaaten, so in der Weimarer Republik (ab 1919), unter besonderen Umständen (z. B. Ausnahmezustand, Krieg) eingeführte Vorbeugehaft verschiedentlich als Schutzhaft bezeichnet. Im national-sozialistischen Deutschland wurde mit der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. 2. 1933 (Reichstagsbrandverordnung) das Grundrecht auf Freiheit der Person außer Kraft gesetzt. Bei der gerichtlich nicht nachprüfbaren Anwendung der Schutzhaft gegen politische Gegner aller Richtungen, gegen Kriminelle und sog. „Volksschädlinge“ hielten sich Polizei und SS nicht an die in der Verordnung enthaltene Beschränkung auf die „Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte“. Nach Kriegsbeginn 1939 gab es in der Regel keine Entlassungen aus der Schutzhaft mehr, die seit 1938 nur noch in den Konzentrationslagern vollstreckt wurde.
Wissenschaft
Kino im Kopf
Können Forscher und Philosophen das Rätsel des Bewusstseins entschlüsseln? Text: TOBIAS HÜRTER Illustrationen: RICARDO RIO RIBEIRO MARTINS Stellen Sie sich ein Wesen vor, das exakt so aussieht wie Sie, sich exakt so bewegt und so spricht wie Sie. Mit einem Unterschied: Diesem Wesen fehlt das innere Kino, das Sie in jedem wachen...
Wissenschaft
Signale aus der Tiefe
Im Untergrund der Eifel geht es nicht so ruhig zu, wie es scheint. Geophysiker schätzen die Gefahr eines Vulkanausbruchs mithilfe zahlreicher Messmethoden ein. von KLAUS JACOB Wer in die Eifel fährt, denkt kaum an ein aktives Vulkangebiet. In dem Gebirge westlich von Koblenz gibt es keinen beeindruckenden Vulkankegel wie den Ätna...