Seemannsamt

Verwaltungsbehörde mit arbeitsrechtlichen Funktionen, nimmt die An- und Abmusterung von Schiffsbesatzungen vor und schlichtet Streitigkeiten zwischen Kapitän, Offizieren und Mannschaft. Außerhalb Deutschlands bilden bestimmte deutsche diplomatische und konsularische Vertretungen die Seemannsämter.