Seemannsgesetz

Regelwerk vom 26. 7. 1957, das sich mit den Dienstverhältnissen der Besatzung von Handelsschiffen, die nach dem Flaggenrechtsgesetz in der Fassung vom 26. 10. 1994 die Bundesflagge führen, teilweise auch mit denen der Kapitäne befasst; ergänzt durch die Seemannsamtsverordnung in der Fassung vom 21. 10. 1981. Das Seemannsgesetz trat an die Stelle der Seemannsordnung vom 2. 6. 1902.