Selbstschuss
Vorrichtung z. B. auf unbewachten Grundstücken, die bei Berührung selbsttätig einen Schuss auslöst und den Berührenden verletzt; strafbar nach § 367 Abs. 1 Ziff. 8 StGB.
Auch: Legschuss
Vorrichtung z. B. auf unbewachten Grundstücken, die bei Berührung selbsttätig einen Schuss auslöst und den Berührenden verletzt; strafbar nach § 367 Abs. 1 Ziff. 8 StGB.
Auch: Legschuss