Sen ạ t
in Universitäten und sonstigen Hochschulen das koordinierende Entscheidungsorgan in akademischen Selbstverwaltungsangelegenheiten. Dem Senat gehören je nach Verfassung der Hochschule in unterschiedlicher Zusammensetzung Vertreter der verschiedenen Gruppen des Lehrkörpers, der Studierenden und der Dienstkräfte an.