Senderecht
das Recht, ein Werk durch Funk u. a. technische Einrichtungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen (§ 20 Urheberrechtsgesetz). Das Senderecht gehört zu den ausschließlichen Rechten des Urhebers . Urheberrecht .
das Recht, ein Werk durch Funk u. a. technische Einrichtungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen (§ 20 Urheberrechtsgesetz). Das Senderecht gehört zu den ausschließlichen Rechten des Urhebers . Urheberrecht .