sexuelle Nötigung

die Nötigung einer Person zu sexuellen Handlungen (mit dem Täter oder einem Dritten) durch Gewalt, Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder durch Ausnutzung einer schutzlosen Lage; strafbar (§177 StGB, in der Neufassung vom 13. 11. 1998) mit einer Freiheitsstrafe von 1 – 10 Jahren. Besonders schwere Fälle der sexuellen Nötigung liegen vor, wenn der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht und das Opfer durch sexuelle Handlungen, z. B. Vergewaltigung, besonders erniedrigt.