Sichtflug
die Führung eines Luftfahrzeugs nach Sicht und ohne Überwachung durch einen Flugsicherungsdienst. Sichtflug ist nur möglich und zulässig, wenn die in besonderen Sichtflugregeln (englisch Visual Flight Rules, VFR ) festgelegten Bedingungen und Voraussetzungen erfüllt sind (Mindestwerte für die Flug- und Bodensicht sowie Abstand von Wolken und einzuhaltende Sicherheitsmindestflughöhen). Beim Sichtflug sind die Luftfahrzeugführer – im Gegensatz zum Instrumentenflug – für die Vermeidung von Zusammenstößen selbst verantwortlich. Wegen der Dichte des militärischen und zivilen Flugbetriebes bestehen in Deutschland weit reichende örtliche und nach der Flughöhe gestaffelte Beschränkungen für den Sichtflug.