Siebenjahresplan

durch Gesetz verankerter, auf jeweils sieben Jahre Laufzeit berechneter staatlicher Wirtschaftsplan. 1959 trat in der Sowjetunion der erste Siebenjahresplan in Kraft, ebenso in der DDR u. a. Ostblockländern; 1966 ging die Sowjetunion wieder zu einem Fünfjahresplan über.

Auch: Siebenjahrplan