Souveränit ạ̈ t

Organsouveränität . Innerhalb des Staates wurde früher das „oberste“ Organ als souverän bezeichnet, überwiegend der Monarch , aber schon seit Mitte des 18. Jahrhunderts das Volk ( Volkssouveränität , die u. a. durch die Formel zum Ausdruck kommt: „Die Staatsgewalt geht vom Volke aus“, Art. 20 GG).