Sozi ạ lbericht
der alljährliche von der Bundesregierung dem Bundestag und dem Bundesrat vorzulegende Bericht über die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung, die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie die Veränderungen des Volkseinkommens je Erwerbstätigen. Der Sozialbericht ist die Grundlage für die Anpassung der Renten bei Veränderungen der allgemeinen Bemessungsgrundlage. Mit dem Sozialbericht sind das Gutachten des Sozialbeirats vorzulegen und Vorschläge für die Rentenanpassung zu machen.