Sozi ạ lverteidigung
frz. défense sociale, eine kriminalpolitische Richtung, die der Kriminalpolitik den kriminalrechtlich verankerten Gesellschaftsschutz als Ziel zuweist. Die international verbreitete Bewegung der S. beruft sich auf C. Beccaria als Vorläufer, sie wendet sich gegen das Vergeltungs- u. das Schuldprinzip im Strafrecht, stellt statt dessen auf die soziale Gefährlichkeit des Täters ab u. erstrebt die Ersetzung des Strafrechts durch ein System von Maßregeln der Besserung u. Sicherung . Von dieser alten Richtung, die in der BR Dtschld. F. Bauer vertrat, zu unterscheiden ist die von M. Ancel vertretene „Neue S.“ (défense sociale nouvelle), die neben der Spezialprävention durch Behandlung u. Absonderung des Täters die Gedanken der Humanisierung, der Achtung vor den Menschenrechten des Täters u. der Erforschung der Täterpersönlichkeit durch die Humanwissenschaft stärker betont.