Sparversicherung
gewährt dem Versicherten oder seinen Erben nach Ablauf einer bestimmten Zeit einen bestimmten Betrag gegen Zahlung eines jährlichen Betrags; als Aussteuer- und Spareinlageversicherung; keine echte Versicherung.
gewährt dem Versicherten oder seinen Erben nach Ablauf einer bestimmten Zeit einen bestimmten Betrag gegen Zahlung eines jährlichen Betrags; als Aussteuer- und Spareinlageversicherung; keine echte Versicherung.