Sperrminorität

Minderheitsbeteiligung an einem Unternehmen, mit dem u. a. Satzungsänderungen verhindert werden können, die eine Dreiviertel-Mehrheit erfordern. Laut Aktiengesetz liegt die Sperrminorität entsprechend bei der Kontrolle über mindestens 25% des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft vor.