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der bewegliche Nachlass von Geistlichen, über den der deutsche König aufgrund des Eigenkirchenrechts die Verfügungsgewalt beanspruchte. Dieser Anspruch (Spolienrecht) wurde von den Staufern, u. a. von Friedrich II. , dann auch von Otto IV . und Rudolf von Habsburg aufgegeben und im späteren Mittelalter von der Kurie, anderen kirchlichen Stellen und den Landesherren erhoben.