Sprengstoffgesetz

Gesetz in der Fassung vom 10. 9. 2002, regelt den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen und deren Beförderung und Einfuhr. Für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen bedarf es einer Erlaubnis, die von den zuständigen Behörden unter bestimmten Voraussetzungen zu erteilen ist. Daneben sind Auflagen zur Lagerhaltung, Verpackung, Kennzeichnung u. a. zu beachten. Materielle und verfahrensrechtliche Regelungen enthalten die Verordnungen zum Sprengstoffgesetz.