Staatsbankrott

Erklärung der Zahlungsunfähigkeit des Staats. Beim direkten Staatsbankrott (offener Staatsbankrott , Repudiation ) erklärt der Staat ausdrücklich seine Zahlungsunfähigkeit; häufiger ist aber der verschleierte oder noble Staatsbankrott durch Abwertung (Währungsreform), Herabsetzung der Zinssätze, Verschiebung der Rückzahlungstermine für Staatsschulden u. a.