Staatsrat

1960 – 1990 kollektives Staatsoberhaupt der DDR (Vorsitzender, mehrere Stellvertreter und Mitglieder, Sekretär); wurde von der Volkskammer für 5 Jahre gewählt. Der Staatsrat wurde unter W. Ulbricht zum bestimmenden Machtorgan im staatlichen Bereich. In der Verfassung von 1974 wurde er auf repräsentative Aufgaben beschränkt.