Staats|ver|trag 〈m. 1u〉 1 〈Philos.〉 Vertrag zw. den sich zu einem Staat zusammenschließenden Personen od. zw. diesen u. dem Herrscher (häufig als theoret. Grundlage bei der ursprünglichen Staatenbildung angenommen) 2 〈allg.〉 Vertrag zwischen zwei od. mehreren Staaten
S
Staatsvertrag
WahrigQuelle: Wahrig Wissenschaftslexikon