Stadtstaat

in Deutschland eine Stadtgemeinde, die zugleich Bundesland ist. Stadtstaaten sind Berlin, Bremen und Hamburg. – In ähnlichem Sinn sind Wien (seit 1919) und Basel-Stadt als eigener Kanton Stadtstaaten. – Stadtstaaten waren die griechische Polis, Rom in seinen Anfängen, italienische Städte wie Florenz, Venedig. Die gleiche Rechtsstellung hatten auch die Reichsstädte im Mittelalter und der beginnenden Neuzeit.