Stände

soziale Kollektivgebilde, die im Unterschied zur bloßen sozialen Schicht Interessengemeinschaft, Solidarität, genossenschaftlich-organisatorische Verbindung der Einzelnen und eine gewisse Abgeschlossenheit aufweisen, die aber nicht so weit geht wie in der Kaste . Im Unterschied zur Klasse ist der Stand nicht durch eine ökonomische Lage und/oder das Bewusstsein dieser Lage allein, sondern vor allem durch exklusive Tradition und konservatives Ethos (Standesbewusstsein) bestimmt. W. H. Riehl unterschied echte und unechte Stände , d. h. gewordene, natürliche (Bauern-, Bürger-, Adelsstände, Proletariat als sog. vierter Stand ) und gemachte, künstliche ( Berufsstände: Geistlichkeit, Beamtenschaft, Gelehrten-, Richter-, Handwerker-Stand); doch ist diese Trennung anfechtbar, da die eigentlichen Erbstände (germanisch: Adel, Freie, Unfreie) schon im Mittelalter zu Berufsständen wurden. In der modernen Industriegesellschaft sind berufsständische Vereinigungen und Organisationen Relikte historischer Ordnungsvorstellungen oder jüngerer Versuche, die auf eine berufsständische Ordnung zielten. Ständestaat .