Staffelmiete

eine Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter, wonach sich der Mietzins ( Miete ) zu bestimmten Zeitpunkten oder in bestimmten Zeitabschnitten ohne weiteres um einen bestimmten Betrag erhöhen soll; nach § 10 des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe ( Mietpreisrecht ) in der Fassung vom 20. 12. 1982 in gewissem Umfang zugelassen.