Stammaktie
die Aktie ohne Bevorrechtung; verbrieft den Mitinhabern einer Aktiengesellschaft die gesetzlichen und satzungsgemäßen Aktionärsrechte, insbesondere das Stimmrecht in der Hauptversammlung und den Anspruch auf Dividende bei entsprechendem Gewinn. Stammaktien werden als Inhaber- wie auch als Namenaktien ausgegeben. Vorzugsaktie .