Standesherren

die reichsunmittelbaren Fürsten und Grafen, die die Reichsstandschaft des alten Deutschen Reichs besaßen, 1803 – 1806 aber mediatisiert wurden ( mediat ); hatten bis 1918 einige Vorrechte (z. B. bis 1871 auch Gerichtsprivilegien).

Auch: Mediatisierte