S

Starterlaubnis

Wahrig

Start|er|laub|nis 〈f. 9; unz.〉 1 〈Flugw.〉 Freigabe der Startbahn zum Abflug eines Flugzeugs 2 〈Sp.〉 = Startberechtigung ● die ~ erteilen

Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon

← Alle Begriffe mit „S“Zum Lexikon →