Steckbrief

im Strafprozess Aufforderung zur Fahndung nach einem flüchtigen oder sich verborgen haltenden Beschuldigten; enthält Personenbeschreibung und Angaben über die Tat sowie Ort und Zeit ihrer Begehung. Der Steckbrief richtet sich an die Strafverfolgungsbehörden; die Öffentlichkeit kann zur Mitfahndung aufgefordert werden. Zulässig ist der Steckbrief grundsätzlich nur aufgrund eines Haftbefehls oder Unterbringungsbefehls (§ 131 StPO). In die Fahndung können auch die Massenmedien eingeschaltet werden, wobei diese die Verantwortung für Sendungen und Berichte behalten.