Sterilisati ọ n

die künstliche Aufhebung der Fortpflanzungsfähigkeit, meist durch einen chirurgischen Eingriff, bei dem die Ei- bzw. Samenleiter durchtrennt oder durch Elektrokoagulation funktionsunfähig gemacht werden. Bei der Frau erfolgt die sog. Tubensterilisation meist endoskopisch ( Laparoskopie ), die wesentlich unkompliziertere Sterilisation des Mannes erfolgt in der Regel durch operative Entfernung eines rd. 2 cm langen Stücks des Samenleiters (Vasektomie) . Im Unterschied zur Kastration , die ebenfalls zur Unfruchtbarkeit (Sterilität) führt, bleiben bei der Sterilisation die Keimdrüsen (Hoden, Eierstöcke) und damit die Sexualhormone und der Sexualtrieb (Libido) erhalten.