Steuerbemessungsgrundlage
Größe, auf deren Grundlage die Finanzbehörden im Steuerfestsetzungsverfahren die Steuerschuld ermitteln. Bei Mengensteuern wird eine technisch-physikalische Größe wie Gewicht oder Stückzahl zugrunde gelegt, bei Wertsteuern dagegen ein bestimmtes Geldvolumen. Durch Anrechnung von Freibeträgen und anderen Steuervergünstigungen wird die potenzielle Steuerbemessungsgrundlage reduziert.