Steuereinholung
eine durch den Ansporn der Besteuerung veranlasste Leistungssteigerung (z. B. durch Rationalisierung), deren Erlös die steuerliche Belastung ausgleicht.
eine durch den Ansporn der Besteuerung veranlasste Leistungssteigerung (z. B. durch Rationalisierung), deren Erlös die steuerliche Belastung ausgleicht.