stille Rücklagen

Teile des Eigenkapitals eines Unternehmens ; ihre genaue Höhe ist aus der Bilanz nicht zu erkennen. Stille Rücklagen entstehen dadurch, dass Vermögensteile unter dem rechtlich zulässigen Höchstwert (Unterbewertung der Aktiva ) oder überhaupt nicht aktiviert werden oder dass Fremdkapitalteile über dem rechtlich zulässigen niedrigsten Wert (Überbewertung der Passiva ) passiviert werden.