Stilllegung
vorübergehende oder dauernde Einstellung eines Betriebs oder eines Teils unter Auflösung der Betriebsgemeinschaft. Kündigungsfristen müssen eingehalten und häufig Kapitalverluste in Kauf genommen werden.
vorübergehende oder dauernde Einstellung eines Betriebs oder eines Teils unter Auflösung der Betriebsgemeinschaft. Kündigungsfristen müssen eingehalten und häufig Kapitalverluste in Kauf genommen werden.