Stimmrecht
im Recht der Handelsgesellschaften gilt teilweise ein nach Besitz abgestuftes Stimmrecht (z. B. bei Aktionären und Gesellschaftern einer GmbH); d. h. es wird der jeweilige Anteil am Gesellschaftsvermögen zugrunde gelegt.
im Recht der Handelsgesellschaften gilt teilweise ein nach Besitz abgestuftes Stimmrecht (z. B. bei Aktionären und Gesellschaftern einer GmbH); d. h. es wird der jeweilige Anteil am Gesellschaftsvermögen zugrunde gelegt.