Strafausschließungsgründe
Umstände, bei deren Vorliegen in der Person des Täters dessen Tat straflos bleibt. Strafausschließungsgründe sind z. B. Exterritorialität sowie bei bestimmten Delikten (insbesondere Handlungen der Strafvereitelung) die Angehörigeneigenschaft.
Auch: persönliche Strafausschließungsgründe