Strafrecht

Jugendstrafrecht: Verurteilte Jugendliche und Heranwachsende Jugendstrafrecht: Verurteilungen in Deutschland 1 Jahr Jugendliche Heranwachsende insgesamt weiblich insgesamt weiblich 1900 48 657 7 813 59 929 6 433 1910 51 315 8 135 64 340 7 237 1930 26 409 3 443 65 612 7 092 1955 36 595 4 090 67 211 7 223 1960 39 997 3 357 90 741 7 511 1970 55 657 7 478 81 768 8 148 1980 80 424 9 152 98 845 10 554 1985 62 645 7 741 90 667 10 602 1990 34 684 3 930 66 972 7 670 1995 37 668 4 168 64 887 7 144 1997 45 640 5 855 70 196 8 299 1999 49 567 6 750 73 011 9 361 2000 49 510 6 942 73 487 9 564 2001 49 982 7 008 74 995 9 902 2003 52 905 7 632 75 468 10 382 2004 56 760 8 117 77 876 10 963 2005 57 687 8 505 77 229 11 217 bis 1993 nur alte Bundesländer, ab 1995 alte Bundesländer und Berlin-Ost Verjährung: Fristen im Strafrecht Verjährungsfristen im Strafrecht Verjährungsfrist Strafhöhe / Straftatbestand Strafverfolgung 30 Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind 20 Jahre bei Taten, die mit Freiheitsstrafe von mehr als 10 Jahren bedroht sind 10 Jahre bei Taten, die mit Freiheitsstrafe zwischen mehr als 5 und bis zu 10 Jahren bedroht sind 5 Jahre bei Taten, die mit Freiheitsstrafe zwischen mehr als 1 Jahr und bis zu 5 Jahren bedroht sind 3 Jahre bei allen übrigen Taten Strafvollstreckung 25 Jahre bei Freiheitsstrafen von mehr als 10 Jahren 20 Jahre bei Freiheitsstrafen zwischen mehr als 5 und bis zu 10 Jahren 10 Jahre bei Freiheitsstrafen zwischen mehr als 1 Jahr und bis zu 5 Jahren 5 Jahre bei Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr die gesetzlichen Vorschriften, die die Merkmale strafbarer Handlungen festlegen und hieran die Strafe oder andere Rechtsfolgen zum Zwecke der Verhütung künftiger Verbrechen knüpfen (Sicherungsmaßnahmen). Nicht zum Strafrecht gehören das Ordnungsstrafrecht, das Ordnungswidrigkeitsverfahren (Bußgeldverfahren) und das Disziplinarstrafrecht. Das deutsche Strafrecht ist geregelt im Strafgesetzbuch und verschiedenen Nebengesetzen. Es gilt für alle von Deutschen oder Ausländern im Inland und auf deutschen Schiffen und Luftfahrzeugen begangenen Straftaten (Territorialitätsprinzip) sowie für Auslandstaten von Deutschen, es sei denn, dass die Tat nach dem Recht des Begehungsortes nicht mit Strafe bedroht ist. In bestimmten Fällen wird auch die Tat eines Ausländers, die dieser im Ausland begangen hat, nach deutschem Recht bestraft.

Auch: Kriminalrecht, ; Peinliches Recht