Strafschärfungsgründe
Gründe zur Erhöhung des für eine Straftat angedrohten Strafrahmens wegen besonderer Begehungsweisen (z. B. Einbruchdiebstahl), bei Geschäftsmäßigkeit, Gewerbsmäßigkeit, Gewohnheitsmäßigkeit sowie in gesetzlich vorgesehenen weiteren Fällen.
Auch: Strafverschärfungsgründe, ; erschwerende Umstände