S

Strafvereitelung

Wahrig

Straf|ver|ei|te|lung 〈f. 20; Rechtsw.〉 Straftat, die darin besteht, die Bestrafung od. Vollstreckung der Strafe eines anderen absichtlich od. wissentlich zu verhindern

Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon

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