Lexikon
Strahlenschäden
Folgeerscheinungen nach Einwirkung von energiereicher (ionisierender) Strahlung auf Körper- und Keimzellen eines Organismus, die sich in Früh-, Spät- und Erbschäden ausdrücken. Schon kleinste Strahlendosen (unter 0,5 Sievert; Radioaktivität) können zu Veränderungen der genetischen Information (Mutationen) führen, die nach jahre- bis jahrzentelanger Latenz insbesondere Leukämien und andere Krebserkrankungen (Strahlenkrebs) hervorrufen können (Onkogene). Sind die Keimzellen betroffen, kann eine genetische Veränderung weitervererbt werden (Erbkrankheiten), oder es können Missbildungen bei den Nachkommen entstehen. Hohe Strahlendosen (über 1 Sievert) führen dosisabhängig sofort, spätestens nach einigen Wochen zu Beschwerden, die von Erbrechen, Übelkeit und Kopfschmerzen (Strahlenkater) über entzündliche Hautreaktionen (akute Strahlendermatitis) bis zu Blutbildungsstörungen und Schädigungen des Nervensystems reichen. Eine kurzfristige Bestrahlung ab 7 Sievert bewirkt eine 100-prozentige Sterblichkeit der Betroffenen. Grundsätzlich sind die Folgen einer energiereichen Bestrahlung abhängig von der Strahlendosis, der Dauer der Strahleneinwirkung (Expositionszeit), dem räumlichen Ausmaß der Bestrahlung (Teil- oder Ganzkörperbestrahlung), der Empfindlichkeit und Regenerationsfähigkeit der bestrahlten Organe und der individuellen Strahlenempfindlichkeit. Heilerfolge sind nur bei Schädigungen von Körperzellen bekannt. Zur Vermeidung von Strahlenschäden dienen Maßnahmen und Vorschriften des Strahlenschutzes.
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