Straußwirtschaft
saisonal geöffneter Gastbetrieb von Winzern, die hier ihren selbsterzeugten Wein ausschenken; kenntlich gemacht durch einen Strauß grüner Zweige oder einen Reisigbesen am Eingang; entspricht dem österreichischen Buschenschank . Im Sinne des Gaststättengewerbes konzessions- und abgabefrei ist eine Straußwirtschaft, wenn sie maximal über 40 Sitzplätze verfügt und der Verkauf höchstens 4 Monate im Jahr erfolgt. Kleine Speisen sind zulässig, andere alkoholische Getränke nicht.
Auch: Besenwirtschaft, ; Besenschänke, ; Heckenwirtschaft, ; Häckerwirtschaft