streitige Gerichtsbarkeit
in der ordentlichen Gerichtsbarkeit die Tätigkeit der Gerichte in Zivilprozesssachen einschließlich der Zwangsvollstreckung und des Insolvenzverfahrens sowie in Strafsachen (Gegensatz: freiwillige Gerichtsbarkeit ).
in der ordentlichen Gerichtsbarkeit die Tätigkeit der Gerichte in Zivilprozesssachen einschließlich der Zwangsvollstreckung und des Insolvenzverfahrens sowie in Strafsachen (Gegensatz: freiwillige Gerichtsbarkeit ).