Strohmann

eine nach außen als unabhängiger Rechtsträger auftretende Person, die in Wirklichkeit von den Anordnungen eines anderen in Bezug auf das Recht abhängig ist. Der Strohmann soll entweder den eigentlichen Geschäftsherrn vor der Öffentlichkeit verbergen oder eine bestimmte gesetzliche Mindestpersonenzahl erreichen helfen (z. B. bei Gründung einer AG); sein Handeln ist Dritten gegenüber unbeschränkt wirksam.