Studiengebühren

Abgabe, die während des Studiums von Studenten zusätzlich zu den Pflichtbeiträgen (Verwaltungskostenbeitrag, Semesterticket u. a.) zu entrichten ist; ermöglicht 2005 durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den im Hochschulrahmengesetz festgelegten Grundsatz der Gebührenfreiheit des Studiums für nichtig erklärte und die Entscheidung darüber den Ländern übertrug; seitdem in 8 Bundesländern eingeführt mit einem Semesterbetrag von bis zu 500 Euro. Daneben werden von einigen Bundesländern Langzeitstudiengebühren (500 – 800 Euro pro Semester) für ein deutliches Überschreiten der Regelstudienzeit erhoben. Studiengebühren gibt es u. a. seit jeher in den USA, ferner in den meisten Staaten der Europäischen Union.