Lexikon
subsidiạ̈r
[
lateinisch
]hilfsweise, in zweiter Linie; besonders im Recht: Geltung einer Bestimmung, Stellen eines Antrags, Haftung für eine Schuld nur für den Fall, dass eine andere Bestimmung oder ein anderer Antrag nicht zum Erfolg führt oder ein anderer Schuldner nicht mit Erfolg in Anspruch genommen werden kann. Bürgschaft, Wechsel.
Wissenschaft
Heiße Flecken in der Tiefsee
In einigen Regionen der Ozeane quillt heißes Wasser aus dem Meeresboden hervor. Diese hydrothermalen Quellen sind nicht nur einzigartige Lebensräume für exotische Tiere und speziell angepasste Mikroorganismen, sondern bergen auch viele von der Industrie begehrte Rohstoffe. von THERESA GUGGOLZ Als ein Team aus französischen und US...
Wissenschaft
Geboren, um zu leben
Die Kindermedizin ließ die Lebenserwartung im letzten Jahrhundert enorm steigen. Heute steht sie vor neuen Herausforderungen. von SUSANNE DONNER Ich habe vierzehn Kinder großgezogen, und davon sind bloß sieben gestorben“, schrieb eine Frau 1912 in einem Brief an die Berliner Verwaltung. „Nur“ sieben Kinder, die sie verlor! Da...
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