S

superprovisorisch

Wahrig

su|per|pro|vi|so|risch 〈[–vi–] Adj.; schweiz.; Rechtsw.〉 (bei einem gerichtlichen Verfahren) die vorherige Anhörung der Gegenpartei ausschließend ● eine ~e Verfügung; ~e Sperre des Mittelstürmers

Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon

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