Syn ẹ drium
die höchste, aus Priestern, Laien und dem Hohenpriester als Vorsitzendem bestehende Behörde für innerjüdische Angelegenheiten, allgemeine und religiöse Gerichtsbarkeit in Jerusalem vom 2. Jahrhundert v. Chr. bis 70 n. Chr. Seine Todesurteile mussten in römischer Zeit durch den römischen Statthalter bestätigt und vollstreckt werden.
Auch: griechisch Synedrion , hebräisch Sanhedrin, ; Hoher Rat